Anmeldung Klasse 5

Information zum Aufnahmeverfahren in die Klassenstufe 5 für das Schuljahr 2025/26


Sehr geehrte Eltern,

ich freue mich über das gezeigte Interesse, Ihr Kind im neuen Schuljahr an unserer Gemeinschaftsschule Campus Cordis beschulen lassen zu wollen. Die Anmeldung erfolgt im Zeitraum vom 03.03.2025 14.00-18.00 Uhr, 04.03.2025 08.30 Uhr–12.30 Uhr und 14.00-18.00 Uhr, 05.03.2025 08.30 Uhr–12.30 Uhr und am 06.03.2025 08.30 Uhr–12.30 Uhr und 14.00-18.00 Uhr - 1.Etage – Bereich: Rektorat.

Beachten Sie bitte, dass eine Anmeldung Ihres Kindes prinzipiell nur an einer Schule mit der Original-Bildungsempfehlung möglich ist. Bringen Sie deshalb bitte das Original der Bildungsempfehlung sowie Originale und Kopien des letzten Jahreszeugnisses (Klasse 3), der letzten Halbjahresinformation (Klasse 4), das Original und eine Kopie der Geburtsurkunde, den ausgefüllten Aufnahmeantrag unterschrieben von beiden Sorgeberechtigten, ggf. den Nachweis über das alleinige Sorgerecht eines Elternteils, gegebenenfalls den sonderpädagogischen Feststellungsbescheid mit Gültigkeit für das kommende Schuljahr mit. Geben Sie bitte unbedingt einen Zweitwunsch und einen Drittwunsch an. Bei der Anmeldung haben Sie die Gelegenheit, offene Fragen anzusprechen.

Eltern, deren Kindern die Bildungsempfehlung für die Oberschule erteilt wurde, und die wünschen, dass ihre Kinder im Falle einer Umlenkung weg von der Gemeinschaftsschule die Ausbildung am Gymnasium fortsetzen, können ihr Kind ebenfalls bis zum 06.03.2025 bei uns anmelden. Die Eltern beantragen damit auch die Teilnahme an einer Beratung in einem Gymnasium / einer Gemeinschaftsschule. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage der Bildungsempfehlung der Grundschule, des letzten Jahreszeugnisses, der letzten Halbjahresinformation und der Leistungserhebung*, die zentral für alle Schülerinnen und Schüler ohne Bildungsempfehlung GYM am 11.03.2025, 09.30 – 10.40 Uhr an der Gemeinschaftsschule Campus Cordis durchgeführt wird.

*Es ist eine zentral vom SMK vorgegebene schriftliche Arbeit anzufertigen, die die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht zu gleichen Teilen berücksichtigt. Die Arbeitszeit beträgt 60 Minuten, plus 10 Minuten Einlesezeit. Die Beratungsgespräche finden vom 13.03.2025 bis zum 19.03.2025 in der Gemeinschaftsschule Campus Cordis statt. Anschließend liegt die Verantwortung der Entscheidung bei Ihnen, sehr geehrte Eltern. Innerhalb von drei Wochen bis spätestens zum 10.04.2025 können Sie überlegen und müssen uns gegebenenfalls einen Änderungswunsch bezüglich Zweit- oder Drittwunsch (konkrete Oberschule oder konkretes Gymnasium) rückmelden. Die Nichtteilnahme an einem vereinbarten, nicht rechtzeitig abgesagten Bildungsgespräch zählt als Rücknahme des Antrags zur Aufnahme an einem Gymnasium. Und hat zur Folge, dass Ihr Kind bei uns im Anmeldebogen bei Zweit- und Drittwunsch Gymnasium im Falle einer Umlenkung an eine Oberschule umgelenkt wird.

Der Aufnahmebescheid ergeht schriftlich an die Eltern am 16.05.2025.

Für das Schuljahr 2025/26 nehmen wir voraussichtlich vier 5. Klassen auf.

Im Falle eines eintretenden Kapazitätsengpasses werden wir auf ein bewährtes, mit dem Landesamt für Schule und Bildung - Standort Dresden, abgestimmtes Aufnahmeverfahren zurückgreifen.

Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien in Kombination mit dem Zufallsprinzip (Losentscheid). Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien, deren Vorliegen Sie bei der Anmeldung bitte mitteilen, ergibt sich wie folgt:

1. Kinder, die zum Anmeldetermin Schüler bzw. Schülerin der Klassenstufe 4 der 148. Grundschule Dresden sind.
2. Leibliche Geschwisterkinder von Kindern, die im betreffenden Schuljahr 2024/2025 auch Schülerin bzw. Schüler an unserer Schule sind.
3. Blinde Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 mit Inklusionswunsch, da unsere Schule in Dresden der Inklusionsstützpunkt im Sekundarbereich ist.
4. Zahlenmäßiges Gleichgewicht von Mädchen und Jungs bei der Klassenbildung
5. Losentscheid.

Vor Beginn des kriterienbezogenen Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Auswahlverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen. Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen eng umgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen. Bei einer gewünschten inklusiven Beschulung bedarf es der Vorlage eines aktuellen sonderpädagogischen Feststellungsbescheides. Da inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler wegen des höheren Betreuungsaufwandes zu einer Verminderung der Aufnahmekapazität in den einzelnen Klassen führen, kann die Durchführung einer inklusiven Beschulung nur dann garantiert werden, wenn die Beschulungsvoraussetzungen an unserer Schule auch vorliegen.

Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule. Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung.

Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen. Obwohl wir in solchen Fällen in ständigem Kontakt mit den Schulen des Zweit- und Drittwunsches stehen, kann nicht garantiert werden, dass eine Aufnahme an einer der beiden Schulen erfolgen kann.

Da Ihr Kind nur an der Schule am Auswahlverfahren teilnimmt, an der es unter Vorlage der Originalbildungsempfehlung angemeldet wurde, hängt eine Aufnahme an der Zweit- bzw. Drittwunschschule davon ab, ob dort nach Aufnahme der an dieser Schule angemeldeten Schüler und Schülerinnen noch freie Plätze vorhanden sind. Sofern weder Zweit- noch Drittwunsch erfüllt werden können, besteht das Ziel des Landesamtes für Schule und Bildung darin, für Ihr Kind eine Schule zu finden, die sich in einer angemessenen Entfernung zum Wohnort befindet, so dass der einfache Schulweg dorthin nicht mehr als 60 Minuten beträgt.

Nach der Herausgabe der Aufnahmebescheide freiwerdende Schulplätze werden über eine Nachrückerliste vergeben, die von uns im Zusammenhang mit dem Losverfahren erstellt wird. Voraussetzung für die Teilnahme am Nachrückverfahren ist ein entsprechender schriftlicher (formloser) Antrag bis zum 23.05.2025.

Abgelehnte Schülerinnen und Schüler, denen weder der Zweit- noch der Drittwunsch erfüllt werden konnte, erhalten die Möglichkeit sich im Zeitraum vom 16.05.2025 – 23.05.2025 an einem Gymnasium / einer Oberschule anzumelden, an dem / der noch freie Schulplätze vorhanden sind. Eine Anmeldung ist allerdings nur an einer Schule möglich. Bei mehreren Anmeldungen erfolgt keine Berücksichtigung der Schülerin bzw. des Schülers im Aufnahmeverfahren. Eine Aufnahme an diesem Gymnasium / dieser Oberschule schließt eine Teilnahme am Nachrückverfahren an der Gemeinschaftsschule Campus Cordis aus.

Herzliche Grüße

gez.

Miriam Bankert

Schulleiterin

Das Informationsschreiben zum Ausdrucken können Sie hier herunterladen:

Informationsschreiben_Aufnahmeverfahren_fuer_Eltern_2025



Das Anmeldeformular zum Ausdrucken können Sie hier herunterladen:

Anmeldeformular_fuer_Eltern_2025_GMS

... weil Bildung Herzenssache ist.